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Novelle der BMUV-Förderrichtlinie zum Umweltinnovationsprogramm in Kraft getreten


Das Umweltinnovationsprogramm unterstützt seit 1979 Unternehmen dabei, innovative, Umwelt entlastende technische Verfahren in die Praxisanwendung zu bringen. Es zeigt, dass technische Verfahren und industrielle Produktion ökologische und ökonomische Anforderungen vereinen können. Am 3. April ist nun die novellierte Förderrichtlinie in Kraft getreten. Informieren Sie sich über die aktuellen Änderungen im Programm.

Alle neu eingereichten Projektskizzen und Anträge und bereits eingegangene Skizzen und Anträge werden auf Grundlage dieser neuen Förderrichtlinie geprüft und bearbeitet.

Die Förderrichtlinie in ihrer novellierten Fassung finden Sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen auch das Team der EFA-Finanzierungsberatung zur Verfügung.

Quelle: www.umweltinnovationsprogramm.de