Zunächst können KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können. Im nächsten Schritt sollen KMU, deren Kosten für Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 deutlich gestiegen sind, eine Härtefallhilfe beantragen können.
Für besondere Ausnahmekonstellationen hat Nordrhein-Westfalen zudem in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und dem Verband Freier Berufe NRW eine eigene Härtefallkommission eingerichtet.
Wer darf einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen?
Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie mit starken Energiepreiserhöhungen oder hoher Energieintensität (Vervierfachung) und einem Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Die weiteren Details können Sie der Website der NRW.BANK zu entnehmen.
Weitere Informationen zur Härtefallhilfe finden Sie HIER
Quelle: www.wirtschaft.nrw