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Härtefallhilfe KMU Energie in Kraft getreten


Die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt insbesondere energieintensive Betriebe in Nordrhein-Westfalen angesichts gestiegener Energiepreise vor gewaltige Herausforderungen. Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land NRW energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Anträge können ab jetzt gestellt werden.

Foto: EFA

Zunächst können KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können. Im nächsten Schritt sollen KMU, deren Kosten für Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 deutlich gestiegen sind, eine Härtefallhilfe beantragen können.

Für besondere Ausnahmekonstellationen hat Nordrhein-Westfalen zudem in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und dem Verband Freier Berufe NRW eine eigene Härtefallkommission eingerichtet.

Wer darf einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie mit starken Energiepreiserhöhungen oder hoher Energieintensität (Vervierfachung) und einem Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Die weiteren Details können Sie der Website der NRW.BANK zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Härtefallhilfe finden Sie HIER

Quelle: www.wirtschaft.nrw