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Anpassung des Förderprogramms "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft"


Im Förderprogramm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss" sind zum 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis erfolgt.

Die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss" unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW.

Angesichts der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung wurden zum 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis wirksam.

Allgemeine Änderungen:

  • Nicht mehr gefördert wird zukünftig der Erwerb von Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden. Ausnahmen hiervon sind im Glossarabschnitt zum Thema „Anlagen, die mit Gas betrieben werden“ geregelt. Das aktualisierte Glossar wurde zum 01.10.2022 veröffentlicht.
  • Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung ist nunmehr auch dann förderschädlich, wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht und/oder eine auflösende Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch das BAFA vereinbaren. Planungsleistungen dürfen weiterhin bereits vor Antragstellung erbracht werden.

Weitere Änderungen finden Sie auf der Seite der BAFA>

Bei Fragen steht Ihnen auch das Team unserer Finanzierungsberatung> zur Verfügung.

Quelle: www.bafa.de